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Beschwerdefrist beim Rat für Ausländerstreitsachen

Der letzte Tag für die Einreichung der Beschwerde, ausgehend vom Datum der Entscheidung, der entscheidenden Behörde und der Art der Notifizierung.

Ab dem 19. Juni 2026 getroffene Entscheidungen folgen dem Gesetz vom 17. Juni 2026; frühere dem alten Art. 39/57 des Ausländergesetzes.

Gesetz vom 17. Juni 2026 (Entscheidung ab dem 19. Juni 2026 getroffen)

Ihr Ergebnis erscheint hier

Das Ergebnis erscheint, sobald die nötigen Felder ausgefüllt sind.

Entscheidung des Ausländeramts, Brief am 2. September 2026 aufgegeben: Beschwerde bis zum 5. Oktober 2026.

Quellen

Regeln geprüft am 06/10/2026

Hilfswerkzeug. Der Rechtsanwalt bleibt für die Berechnung und die Prüfung der anwendbaren Regel verantwortlich.

So funktioniert es

So funktioniert die Berechnung

Die Regelung. Das Datum der Entscheidung, nicht das ihrer Notifizierung, bestimmt die Regeln. Entscheidung ab dem 19. Juni 2026: Gesetz vom 17. Juni 2026. Frühere Entscheidung: alter Art. 39/57 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 (Art. 5.12 § 1 des neuen Gesetzes).

Die Frist. Sie hängt von der Behörde und der Entscheidung ab (Art. 2.15):

  • 30 Tage: allgemeine Regel, auch für eine Entscheidung des GKFS im normalen Verfahren, selbst bei Festhaltung;
  • 10 Tage: Ausländeramt, Person bei der Notifizierung festgehalten, Überstellungsentscheidung (Dublin), Grenzverfahren, Rückkehrentscheidung mit Entfernungsentscheidung oder im Zusammenhang mit einer Entscheidung des GKFS mit einer Frist von 10 Tagen; GKFS, Unzulässigkeit (auch eines Folgeantrags), stillschweigende Rücknahme, Ablehnung im beschleunigten Verfahren;
  • 5 Tage: Ausländeramt, Einreiseverweigerung, Rückkehr oder Entfernung nach einer bereits notifizierten Entscheidung, Einreiseverweigerung im Zusammenhang mit einer Entscheidung des GKFS mit einer Frist von 5 Tagen; GKFS, unzulässiger Folgeantrag, in Festhaltung gestellt, Ablehnung im Asylverfahren an der Grenze.

Tag 1. Er ergibt sich aus der Art der Notifizierung (Art. 2.5):

  • Einschreiben mit Rückschein: der Tag nach der Vorlage des Briefes;
  • Einschreiben oder einfacher Brief: Die Entscheidung gilt als am zweiten Werktag nach der Aufgabe bei der Post notifiziert; Tag 1 ist der folgende Tag, auch ein Samstag;
  • Aushändigung gegen Empfangsbestätigung: der Tag nach der Aushändigung oder der Verweigerung;
  • J-Box oder Fax: der Tag nach dem Versand.

Nach dem alten Art. 39/57 ist Tag 1 bei einem Brief der dritte Werktag nach der Aufgabe bei der Post.

Der letzte Tag. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen mit. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, wird er auf den nächsten Werktag verschoben. Die Beschwerde kann bis Mitternacht eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz vom 17. Juni 2026 über den Rat für Ausländerstreitsachen (Belgisches Staatsblatt vom 19. Juni 2026, Numac 2026004052), Art. 2.5, 2.15, 2.22, 2.23, 5.12 und 5.13. Der Senat hat das Gesetz nicht evoziert: Der endgültige Text ist der in der Plenarsitzung der Kammer angenommene (DOC 56 1399/009, identisch mit 1399/007).
  • Gesetz vom 15. Dezember 1980, alter Art. 39/57.
  • FAQ des RAS zum neuen Verfahren (4. August 2026, Französisch).

Worauf zu achten ist

  • Entscheidung vom 12. bis 18. Juni 2026. Art. 5.13 legt das Inkrafttreten auf den 12. Juni fest, und Justel verzeichnet dieses Datum, doch der RAS wendet das Gesetz ab seiner Veröffentlichung am 19. Juni an (Mitteilung vom 11. Juni 2026). Das Werkzeug wendet die alten Regeln an und weist darauf hin. Berechnen Sie vorsichtshalber auch die Frist nach dem neuen Gesetz (Art. 2.15 und 2.5) und reichen Sie die Beschwerde vor dem früheren der beiden letzten Tage ein.
  • Entfernung nach einer Rückkehrentscheidung. Folgt innerhalb der 30 Tage eine Entfernungsentscheidung, beträgt die Frist 5 Tage ab deren Notifizierung, ohne die ursprünglichen 30 Tage zu überschreiten (Art. 2.15 § 1).
  • Dringlichkeitsverfahren. Es hat keine eigene Frist: Die dringende Beschwerde wird innerhalb der Frist von 10 oder 5 Tagen eingereicht, nur über J-Box oder durch Hinterlegung bei der Kanzlei, mit dem Vermerk „PROCÉDURE URGENTE“ oder „URGENTE PROCEDURE“.
  • Gebühr. 251 € pro antragstellende Partei und 26 € für den Haushaltsfonds für den weiterführenden juristischen Beistand, zahlbar binnen 8 Tagen nach dem Beschluss des RAS. Andernfalls wird die Beschwerde nicht in die Liste eingetragen.
  • Verspätete Beschwerde. Sie ist unzulässig, außer bei höherer Gewalt.

Was das Werkzeug nicht tut

  • Es prüft die Notifizierung nicht; der Empfänger kann das vermutete Datum widerlegen.
  • Es weist auf die Frist von 5 Tagen nach einer Entfernungsentscheidung hin, berechnet sie aber nicht.
  • Für eine Überstellungsentscheidung vom 12. bis 18. Juni 2026 bleibt die Frist umstritten; das Werkzeug wendet den alten Art. 39/57 an.
  • Es prüft die Befreiung von der Gebühr nicht.

Prüfung

Die Regeln und Beträge wurden am 5. und 6. Oktober 2026 geprüft. Das Werkzeug unterstützt den Rechtsanwalt, der für die Berechnung und die Prüfung der anwendbaren Regel verantwortlich bleibt.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026

Häufige Fragen

Wie lang ist die Beschwerdefrist beim RAS seit dem 19. Juni 2026?

Für eine ab dem 19. Juni 2026 getroffene Entscheidung sieht Art. 2.15 des Gesetzes vom 17. Juni 2026 als allgemeine Regel 30 Tage vor. Die Frist beträgt 10 Tage unter anderem für eine Überstellungsentscheidung (Dublin), eine Rückkehrentscheidung mit Entfernungsentscheidung, eine bei der Notifizierung einer Entscheidung des Ausländeramts festgehaltene Person sowie für Entscheidungen des GKFS über Unzulässigkeit, stillschweigende Rücknahme oder Ablehnung im beschleunigten Verfahren. Sie beträgt 5 Tage unter anderem für wiederholte Entscheidungen des Ausländeramts und für Ablehnungen im Asylverfahren an der Grenze. Eine Entscheidung des GKFS im normalen Verfahren behält 30 Tage, auch wenn der Antragsteller festgehalten wird.

Wann beginnt die Frist, wenn die Entscheidung per Einschreiben versandt wird?

Die Entscheidung gilt als am zweiten Werktag nach der Aufgabe bei der Post notifiziert (Art. 2.5). Tag 1 ist der folgende Tag, auch ein Samstag. Beispiel: Aufgabe bei der Post am Mittwoch, 2. September 2026, vermutete Notifizierung am Freitag, 4. September, Tag 1 am Samstag, 5. September. Der 30. Tag fällt auf Sonntag, 4. Oktober 2026: Die Frist endet am Montag, 5. Oktober 2026, um Mitternacht. Bei einem Einschreiben mit Rückschein ist Tag 1 der Tag nach der Vorlage des Briefes.

Welche Regeln gelten für eine vor dem 19. Juni 2026 getroffene Entscheidung?

Für die Frist bleibt der alte Art. 39/57 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 anwendbar (Art. 5.12 § 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2026). Er sieht als allgemeine Regel 30 Tage vor, 10 Tage unter anderem bei Festhaltung zum Zeitpunkt der Notifizierung und 5 Tage in bestimmten Fällen. Bei einem Brief ist Tag 1 der dritte Werktag nach der Aufgabe bei der Post: Im obigen Beispiel wäre Tag 1 Montag, der 7. September 2026, und die Frist würde am Dienstag, 6. Oktober 2026, enden. Für eine zwischen dem 12. und dem 18. Juni 2026 getroffene Entscheidung prüfen Sie die Regelung: Art. 5.13 nennt den 12. Juni, der RAS wendet das Gesetz ab dem 19. Juni an. Reichen Sie die Beschwerde vorsichtshalber vor dem früheren der beiden letzten Tage ein.

Kann die Beschwerdefrist beim RAS an einem Samstag beginnen?

Ja, für eine ab dem 19. Juni 2026 getroffene Entscheidung. Ein Brief, der als an einem Freitag notifiziert gilt, oder eine an einem Freitag über J-Box versandte Entscheidung lässt die Frist am Samstag beginnen. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen in der Frist mit. Nur ein letzter Tag, der auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, wird auf den nächsten Werktag verschoben.

Welche Frist gilt für das Dringlichkeitsverfahren beim RAS?

Das Dringlichkeitsverfahren hat keine eigene Frist. Die Beschwerde wird innerhalb der für die Entscheidung geltenden Frist von 10 oder 5 Tagen eingereicht. Sie wird nur über J-Box oder durch Hinterlegung bei der Kanzlei eingereicht, mit dem Vermerk „PROCÉDURE URGENTE“ oder „URGENTE PROCEDURE“. Für neue Beschwerden ersetzt es den Antrag auf Aussetzung bei äußerster Dringlichkeit.

Was kostet eine Beschwerde beim RAS im Jahr 2026?

Die Gebühr beträgt 251 € pro antragstellende Partei (Art. 2.22 § 2), zuzüglich eines Beitrags von 26 € für den Haushaltsfonds für den weiterführenden juristischen Beistand. Beide werden binnen 8 Tagen nach dem Beschluss des RAS gezahlt, der den Betrag festlegt; andernfalls wird die Beschwerde nicht in die Liste eingetragen. Die Befreiung wird in der Antragschrift mit Nachweisen beantragt: Unterstützung durch das ÖSHZ, Festhaltung, Minderjährige, weiterführender juristischer Beistand oder durch Unterlagen nachgewiesene unzureichende Mittel. Der Betrag wird jedes Jahr am 1. Januar indexiert.

Was geschieht, wenn die Beschwerdefrist versäumt wurde?

Eine nach dem letzten Tag eingereichte Beschwerde ist unzulässig, außer bei höherer Gewalt. Das Ergebnis des Werkzeugs ist eine Rechenhilfe: Der Rechtsanwalt prüft das Datum der Entscheidung, die Art der Notifizierung und die gewählte Kategorie.

Hilfswerkzeug. Der Rechtsanwalt bleibt für die Berechnung und die Prüfung der anwendbaren Regel verantwortlich.