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Verfahrensfristen in Belgien berechnen
Der letzte Tag einer Frist, mit jedem Schritt der Berechnung und dem Artikel, auf dem er beruht.
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Berufung in Zivilsachen, Urteil am 2. Oktober 2026 zugestellt: letzter Tag Montag, 2. November 2026.
Mehrere Fristen
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Quellen
Regeln geprüft am 05/10/2026
Hilfswerkzeug. Der Rechtsanwalt bleibt für die Berechnung und die Prüfung der anwendbaren Regel verantwortlich.
So funktioniert es
Wie die Berechnung funktioniert
- Beginn. Die Zustellung durch Gerichtsvollzieher (Art. 57), die Vorlage eines Gerichtsbriefes oder eines Einschreibens mit Rückschein (Art. 53bis § 1 Nr. 1), die Aufgabe eines Briefes bei der Post (Art. 53bis § 1 Nr. 2), das Öffnen einer elektronischen Notifizierung an die gerichtliche elektronische Adresse (Art. 53bis § 2) oder eine andere Handlung.
- Tag 1. Der Tag nach der Handlung (Art. 52). Bei einem Brief der dritte Werktag nach der Aufgabe bei der Post, Samstage nicht mitgerechnet. Bei einer elektronischen Notifizierung der Tag nach dem Öffnen. Danach zählen alle Tage, auch Wochenenden und Feiertage.
- Fristende. In Tagen der letzte gezählte Tag. In Monaten oder Jahren vom Tag bis zum Vortag desselben Datums (Art. 54); besteht dieser Tag nicht, der letzte Tag des Monats.
- Partei im Ausland. 15, 30 oder 80 Tage mehr, nur wenn das Gesetz es vorsieht (Art. 55).
- Gerichtsferien. Eine Berufungs- oder Einspruchsfrist, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. August beginnt und endet, wird bis zum 15. September verlängert (Art. 50 Abs. 2).
- Ruhetag. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, wird es auf den nächsten Werktag verschoben (Art. 53).
Am letzten Tag ist die Hinterlegung über e-Deposit bis 23.59 Uhr möglich, auf Papier nur während der Öffnungszeiten der Kanzlei (Art. 52 Abs. 2).
Achtzehn gängige Fristen haben eine eigene Seite, von der Berufung in Zivilsachen bis zur Steuerbeschwerde. Dazu gehört die Berufung gegen einen Beschluss der Ratskammer: 15 Tage ab dem Tag des Beschlusses, der Tag 1 ist, oder 24 Stunden, wenn ein Beschuldigter inhaftiert ist (Art. 135 § 3 und § 4 Strafprozessgesetzbuch). Die Exporte als PDF, Word und Kalenderdatei (.ics) sind kostenlos. Die Liste „Mehrere Fristen“ ist eine Kanzleifunktion, kostenlos mit einer bestätigten E-Mail-Adresse.
Rechtsgrundlage
- Gerichtsgesetzbuch, Art. 32bis, 47bis, 50 bis 57, 1048 und 1051: Text auf Justel.
- Gesetz vom 4. Januar 1974 über die Feiertage: Text auf Justel.
- Seiten außerhalb des Gerichtsgesetzbuches: Strafprozessgesetzbuch (Art. 135, 187, 203 und 423 für den Beginn jeder Frist; Art. 644 für die Verschiebung eines Fristendes), Verfahrensordnung des Staatsrates (Art. 4, 88 und 89), Einkommensteuergesetzbuch 1992 (Art. 371).
Worauf Sie achten sollten
- Gerichtsferien. Nur Berufung und Einspruch werden verlängert (Art. 1048, 1051 und 1253quater Buchstabe c und d): nicht die Kassationsbeschwerde, nicht in Strafsachen, nicht beim Staatsrat.
- Monatsende. Besteht der entsprechende Tag im letzten Monat nicht, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (Kass. 4. September 1995). Zustellung am 30. Januar 2026: Fristende Samstag, 28. Februar, verschoben auf Montag, 2. März 2026.
- Briefe. Der Samstag ist kein Werktag: Der dritte Werktag nach der Aufgabe bei der Post wird ohne Samstage, Sonntage und Feiertage gezählt (Kass. 30. Januar 2009; Art. 1.7 § 3 Zivilgesetzbuch). Dieser dritte Werktag ist Tag 1.
- Elektronische Notifizierung. Seit dem 1. Januar 2025 ist Tag 1 der Tag nach dem Öffnen der Benachrichtigung oder der Notifizierung an die gerichtliche elektronische Adresse (Art. 53bis § 2). Sie gilt nur, wenn der Empfänger innerhalb von 5 Tagen nach dem Versand davon Kenntnis nehmen konnte (Art. 32bis).
- Keine gesetzlichen Feiertage. Der 11. Juli, der 27. September, der 15. November, der 2. November und der 26. Dezember verschieben keine Frist. Ist die Kanzlei geschlossen, hinterlegen Sie über e-Deposit oder lassen Sie zustellen.
- Informationsblatt. Seit dem 1. Januar 2023 läuft die Frist nicht, wenn die Zustellung oder Notifizierung nichtig ist oder das Informationsblatt fehlt oder irreführend ist (Art. 47bis Abs. 2).
- Berufung in Strafsachen. Der Entscheid 176/2025 des Verfassungsgerichtshofes betrifft Art. 203 des Strafprozessgesetzbuches, dessen Folgen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 aufrechterhalten bleiben: Prüfen Sie, ob ein neues Gesetz ergangen ist.
- Staatsrat und Steuern. Der Staatsrat fügt für eine Partei im Ausland 30 oder 90 Tage hinzu (Verfahrensordnung, Art. 89), ohne die 60 Tage im Sommer zu verlängern. Die Frist für die Steuerbeschwerde beträgt seit dem 1. Januar 2023 ein Jahr. Für die Klage in Steuersachen vor Gericht (Art. 1385undecies) wird die Entscheidung über die Beschwerde per Einschreiben versandt: Tag 1 ist der dritte Werktag nach der Aufgabe bei der Post, mit Rückschein der Tag nach der Vorlage (Art. 53bis § 1).
- Strafsachen. Jede Frist beginnt nach ihrem eigenen Artikel; Art. 644 des Strafprozessgesetzbuches verschiebt nur ein Fristende, das auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, auf den nächsten Werktag.
Was das Werkzeug nicht tut
- Es prüft weder die Gültigkeit der Zustellung noch das offene Rechtsmittel.
- Es kennt die Fristen von Sondergesetzen nicht (Insolvenz, kollektive Schuldenregelung, Enteignung).
- Es berechnet nicht die Wirkung des Todes einer Partei (Art. 56), einer Verlängerung durch den Richter (Art. 51) oder einer EDV-Störung (Art. 52 Abs. 3 und 4).
Die Regeln wurden am 5. Oktober 2026 geprüft. Das Werkzeug unterstützt den Rechtsanwalt, der für die Berechnung und die Prüfung der anwendbaren Regel verantwortlich bleibt.
Aktualisiert am 5. Oktober 2026
Häufige Fragen
Wird die Berufungsfrist in den Gerichtsferien verlängert?
Nur wenn sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. August beginnt und endet. Sie wird dann bis zum 15. September verlängert (Art. 50 Abs. 2 GerGB). Die Regel gilt für Berufung und Einspruch (Art. 1048, 1051 und 1253quater Buchstabe c und d), nicht für die Kassationsbeschwerde.
Beispiele: Gegen ein am Dienstag, 30. Juni 2026 zugestelltes Urteil kann bis Dienstag, 15. September 2026 Berufung eingelegt werden. Bei Zustellung am Montag, 3. August 2026 endet die Frist am Donnerstag, 3. September 2026, ohne Verlängerung, da sie nicht in den Ferien endet.
Wie wird eine Frist in Monaten berechnet?
Vom Tag bis zum Vortag desselben Datums (Art. 54 GerGB), ab dem Tag nach der Handlung (Art. 52). Ein am Freitag, 2. Oktober 2026 zugestelltes Urteil: Tag 1 ist Samstag, der 3. Oktober, der letzte Tag Montag, der 2. November 2026.
Besteht der entsprechende Tag im letzten Monat nicht, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (Kass. 4. September 1995). Zustellung am 30. Januar 2026: 28. Februar, ein Samstag, also Montag, 2. März 2026.
Was gilt, wenn der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
Das Fristende wird auf den nächsten Werktag verschoben (Art. 53 GerGB). Es zählen nur die zehn gesetzlichen Feiertage des Gesetzes vom 4. Januar 1974. Der 11. Juli, der 27. September, der 15. November, der 2. November und der 26. Dezember verschieben das Fristende nicht, auch wenn eine Kanzlei an diesem Tag geschlossen ist.
Wann beginnt die Frist nach einem Gerichtsbrief, einem Brief oder einer elektronischen Notifizierung?
- Gerichtsbrief oder Einschreiben mit Rückschein: Die Frist beginnt am Tag nach der Vorlage des Briefes am Wohnsitz (Art. 53bis § 1 Nr. 1).
- Einfacher Brief oder Einschreiben: ab dem dritten Werktag nach der Aufgabe bei der Post, außer bei Gegenbeweis des Empfängers (Art. 53bis § 1 Nr. 2). Dieser dritte Werktag ist Tag 1.
- Elektronische Notifizierung an die gerichtliche elektronische Adresse: Seit dem 1. Januar 2025 beginnt die Frist am Tag nach dem Öffnen der Benachrichtigung oder der Notifizierung (Art. 53bis § 2). Sie gilt nur, wenn der Empfänger innerhalb von 5 Tagen nach dem Versand davon Kenntnis nehmen konnte (Art. 32bis).
Der Samstag ist für diese Regel kein Werktag (Kass. 30. Januar 2009; Art. 1.7 § 3 Zivilgesetzbuch). Beispiel: Brief aufgegeben am Donnerstag, 1. Oktober 2026; die drei Werktage sind Freitag, der 2., Montag, der 5., und Dienstag, der 6. Oktober. Tag 1 ist Dienstag, 6. Oktober, und eine Frist von einem Monat endet am Donnerstag, 5. November 2026.
Hat eine Partei im Ausland eine längere Frist?
Ja, wenn das Gesetz es vorsieht, wie bei Berufung und Einspruch (Art. 55 GerGB), sofern die Partei weder Wohnsitz noch Aufenthaltsort noch Wahldomizil in Belgien hat:
- 15 Tage für ein Nachbarland oder das Vereinigte Königreich;
- 30 Tage für ein anderes europäisches Land;
- 80 Tage für die übrige Welt.
Beispiel: Zustellung am 6. Oktober 2026 an eine Partei mit Wohnsitz in Frankreich. Ein Monat, dann 15 Tage: Samstag, 21. November, verschoben auf Montag, 23. November 2026. Der Staatsrat wendet eigene Verlängerungen an.
Bis wann kann man am letzten Tag handeln?
Über e-Deposit bis Mitternacht (Art. 52 GerGB): Maßgebend ist der Zeitstempel des Systems. Auf Papier nur während der Öffnungszeiten der Kanzlei.
Funktioniert das EDV-System der Justiz am letzten Tag nicht, kann die Handlung noch am ersten Werktag danach vorgenommen werden (Art. 52 Abs. 3 und 4).
Läuft die Frist, wenn das Informationsblatt fehlt?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 beginnt die Frist nicht, wenn die Zustellung oder Notifizierung nichtig ist, wenn das Informationsblatt (Art. 780/1) fehlt oder wenn es so falsch oder unvollständig ist, dass es eine gutgläubige Partei irreführen kann (Art. 47bis Abs. 2 GerGB).